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Grundstücksentwässerungsanlagen

Grundstücksentwässerungsanlagen müssen dicht sein

Denn Eigentum verpflichtet

Was versteht mann unter Grundstücksentwässerungskanälen- u.anlagen ?
Die Grundstücksentwässerung ist ein System zur Ableitung des Schmutz- u. Regenwassers aus der Gebäudeentwässerung zur Kanalisation oder einer sonstigen Einrichtung (z. B. Kleinkläranlage). Sie besteht in der Regel aus Grundleitung und dem Anschlusskanal.

Der Anschlusskanal ist die Leitung vom Anschlussstutzen oder Abzweig am öffentlichen Kanal bis zur ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück(z. B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im/am Haus oder Revisionsöffnung im Keller..), oder falls keine Reinigungsöffnung vorhanden ist – bis zur Grundstücksgrenze.

Wird das Abwasser nach Regenwasser und Schmutzwasser getrennt in separaten Leitungen abgeleitet, so spricht man von einem Trennsystem.Gelangen Regen- u. Schmutzwasser in ein gemeinsames Ableitungssystem, so nennt mann dies Mischsystem.

Die Schnittstelle zwischen dem privaten un dem öffentlichen Entwässerungsbereich wird von der Kommune in der Etwässerungssatzung festgelegt.

Grundstücksentwässerung
Der private Entwässerungsbereich - und damit der Zuständigkeitsbereich des Grundstückseigentümers - umfasst die gesamte Grundstücksentwässerung bis zur definierten Schnittstelle.

Der Grundstückseigentümer ist für die ordnungsgemäße Herstellung,Funktion und Instandhaltung seiner Grundstücksentwässerungsanlge verantwortlich.

Unwissenheit über einen verursachten Schaden entlässt ihn nicht aus der Verantwortung.

Die ordnungsgemäße Entsorgung Ihres Regenwassers und Schmutzwassers wird als Selbstverständlich hingenommen. Die Zuständigkeit aber, liegt nicht allein bei der öffentlichen Hand. Hier ist jeder einzelne Grundstücksbesitzer gefordert. 

Sie sind laut Gesetzgebung der Betreiber und damit auch verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt Ihrer privaten Entwässerungsanlage, und das nicht nur , wenn die Folgen schadhafter Grundstücksentwässerungsanlagen - wie z. B. Kellerüberflutungen - unmittelbar spürbar sind.

Vermögenswert Grundstücksentwässerungsanlage
Die Erkenntnis, dass die Grundstücksentwässerungskanäle und Anlagen – wie das Gebäude – einen Vermögenswert darstellen, wird sich zunehmend durchsetzen. Daher sollte jeder Haus,-und Grundstückseigentümer, abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung, am Vermögenserhalt seiner Immobilien interessiert sein.

Die Gesetzgebung
Grundstücksentwässerungsanlagen müssen ebenso wie die öffentliche Abwasserkanäle bestehenden rechtlichen und technischen Anforderungen genügen. Sie sind grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen und zu betreiben.

Hierbei sind Forderungen aus dem Wasser-,Bau- und Srafrecht, sowie aus dem Satzungsrecht der Kommunen zu beachten und einzuhalten.

Gesetze die Sie beachten sollten.

§ 1a WHG, § 7a WHG, § 18a Abs.1 WHG, § 18a, Abs.2 WHG, § 18 b Abs. 1 WHG,

BBodSchG, Landesrecht Wassergesetze,

Wir beraten Sie gerne über alle Themen, rufen sie uns an!! Tel.06898/974080

Eindrücke aus unserer Arbeit