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Unsere Leistungen im Detail:

Ab in den Kanal!

Grundstücksentwässerung

Vom Regenwasser bis zur WC-Spülung: Rund um jedes Haus – und natürlich auch darin – fließt ständig Wasser. Im Idealfall gelangt es über ein durchdachtes und vor allem dichtes Rohrsystem sicher in den öffentlichen Abwasserkanal. Dieses komplette System zur Ableitung von Regen- und Schmutzwasser nennt man Grundstücksentwässerung – oder fachlich korrekt: Grundstücksentwässerungsanlage.

Rohre legen für Grundstücksentwässerung
Grundstücksentwässerung: Pärchen steht zufrieden vor Einfamilienhaus

Alles dicht?

Eigentum verpflichtet

Der private Entwässerungsbereich – und damit der Zuständigkeitsbereich des Grundstückseigentümers – umfasst die gesamte Grundstücksentwässerung bis zur klar definierten Schnittstelle zum öffentlichen Kanalnetz.

Als Grundstückseigentümer sind Sie laut Gesetz für die ordnungsgemäße Herstellung, Funktion und Instandhaltung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Ihnen Mängel oder Schäden bekannt sind – Unwissenheit schützt nicht vor Verantwortung.

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Regen- und Schmutzwasser wird oft als selbstverständlich angesehen. Doch die Zuständigkeit liegt nicht allein bei der öffentlichen Hand – jeder einzelne Grundstücksbesitzer ist gefordert.

Ob Bau, Betrieb oder Unterhalt: Sie gelten gesetzlich als Betreiber Ihrer privaten Entwässerungsanlage und tragen damit die Verantwortung – auch dann, wenn Folgen wie Kellerüberflutungen oder Umweltschäden nicht sofort sichtbar werden.

Vermögenswert Grundstücksentwässerungsanlage

Die Erkenntnis, dass die Grundstücksentwässerungskanäle und Anlagen – wie das Gebäude – einen Vermögenswert darstellen, wird sich zunehmend durchsetzen. Daher sollte jeder Haus- und Grundstückseigentümer, abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung, am Vermögenserhalt seiner Immobilien interessiert sein.

Rat und Tat mit Expertise

Wir können helfen

Wir besitzen das RAL Gütezeichen für Herstellung, baulicher Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen.

Wir kennen uns sowohl mit den für Sie wichtigen gesetzlichen Vorschriften aus, als auch mit der Planung und Erstellung kompletter Grundstücksentwässerungsanlagen. 

Ob Reparatur, Sanierung oder Neubau – wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie. Rufen Sie uns an oder fragen Sie über unser Kontaktformular an!

Häufig gestellte Fragen

Was versteht mann unter Grundstücksentwässerungskanälen und -anlagen ?

Die Grundstücksentwässerung ist ein System zur Ableitung des Schmutz- u. Regenwassers aus der Gebäudeentwässerung zur Kanalisation oder einer sonstigen Einrichtung (z. B. Kleinkläranlage). Sie besteht in der Regel aus Grundleitung und dem Anschlusskanal.

Der Anschlusskanal ist die Leitung vom Anschlussstutzen oder Abzweig am öffentlichen Kanal bis zur ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück(z. B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im/am Haus oder Revisionsöffnung im Keller..), oder falls keine Reinigungsöffnung vorhanden ist – bis zur Grundstücksgrenze.

Wird das Abwasser nach Regenwasser und Schmutzwasser getrennt in separaten Leitungen abgeleitet, so spricht man von einem Trennsystem. Gelangen Regen- u. Schmutzwasser in ein gemeinsames Ableitungssystem, so nennt man dies Mischsystem.

Die Schnittstelle zwischen dem privaten und dem öffentlichen Entwässerungsbereich wird von der Kommune in der Etwässerungssatzung festgelegt.

Grundstücksentwässerungsanlagen müssen ebenso wie die öffentliche Abwasserkanäle bestehenden rechtlichen und technischen Anforderungen genügen. Sie sind grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen und zu betreiben.

Hierbei sind Forderungen aus dem Wasser-,Bau- und Srafrecht, sowie aus dem Satzungsrecht der Kommunen zu beachten und einzuhalten.

Gesetze die Sie beachten sollten:

§ 1a WHG, § 7a WHG, § 18a Abs.1 WHG, § 18a, Abs.2 WHG, § 18 b Abs. 1 WHG, BBodSchG, Landesrecht Wassergesetze.

Wir beraten Sie gerne über alle Themen, rufen sie uns an!

Tel.: 06898 / 974 080

Auch das können wir "klären"

Klärgrubenentleerung & Klärgrubenkurzschließung

In vielen ländlichen Gebieten wurden früher Klärgruben als gängige Lösung zur Abwasserentsorgung eingesetzt – insbesondere dort, wo noch kein Anschluss an eine zentrale Kläranlage möglich war. Auch heute existieren solche Gruben noch auf älteren Grundstücken. Mit der fortschreitenden Erschließung durch öffentliche Abwassersysteme verlieren sie jedoch zunehmend ihre Funktion.

Entleerung bestehender Klärgruben

Mit unseren modernen Spezialfahrzeugen übernehmen wir zuverlässig die fachgerechte Entleerung bestehender Klärgruben. Ob im regelmäßigen Turnus oder als einmalige Maßnahme – wir sorgen für eine saubere und sichere Abfuhr des Grubeninhalts. Dabei achten wir auf alle gesetzlichen Vorschriften zur Abwasserentsorgung und Umweltverträglichkeit.

Klärgrube entleeren
Klärgrube überbrücken
Überbrückung und Stilllegung

Sobald ein Grundstück an das zentrale Kanalsystem angeschlossen wird, ist die Klärgrube nicht mehr erforderlich. In diesem Fall übernehmen wir die fachgerechte Außerbetriebnahme. Diese erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Leeren und Reinigen der Grube: Der gesamte Inhalt wird abgepumpt und die Grube gründlich ausgespült.

  2. Verbindung der Leitungen: Zulauf- und Ablaufleitungen werden direkt miteinander verbunden, sodass das Abwasser künftig ohne Umweg über die alte Grube in das öffentliche Netz gelangt.

  3. Verfüllung der Grube: Abschließend wird die Klärgrube mit geeignetem Material aufgefüllt und dauerhaft stillgelegt.

Diese Vorgehensweise entspricht dem aktuellen Stand der Technik und stellt sicher, dass keine Umweltgefahren von der stillgelegten Anlage ausgehen.

Ihr Vorteil

Mit unserer Erfahrung und unserem technischen Know-how sorgen wir für eine reibungslos und vorschriftsmäßig durchgeführte Stilllegung Ihrer alten Klärgrube. Gerne beraten wir Sie auch im Vorfeld zu den notwendigen Schritten – schnell, unkompliziert und umweltgerecht.

Abfluss verstopft? Wasser läuft nicht mehr ab?

Bitte beschreiben Sie Ihr Problem. Wir behandeln Ihr Anliegen mit hoher Priorität und melden uns so schnell, wie es uns möglich ist bei Ihnen!

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